Unbeauftragte Werbung
Bei diesem Beitrag übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts.
Alle Informationen habe ich aus dem Interview zu diesem Thema von Blogst mit einem Anwalt. Dieses Interview ist auf dem Account von Blogst bei Instagram im eigenen IGTV Channel zu sehen.
Dennoch habe ich versucht, die wichtigsten Punkte dieses Interviews hier aufzuschreiben. Und ich betone nochmals, dass ich keine Rechtsanwältin bin und lediglich alles so zusammengefasst habe, wie ich es verstanden habe.
1. Hintergrund des Gesetzes
Das LG Berlin gab einer Klage des Verband sozialer Wettbewerber e.V.(VSW e.V.) gegen eine Instagramerin statt. Im Netz gibt es dazu reichlich Artikel falls Euch der Fall nicht geläufig ist. Laut Wettbewerbsrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb muss Werbung und kommerzielle Tätigkeit grundsätzlich erkennbar sein.
2. Ab wann übt man eine kommerzielle Tätigkeit aus und muss seine Beiträge dementsprechend kennzeichnen?
Erstmal gilt es ganz klar für jeden, der eine kostenpflichtige Kooperation eingeht und Geld dafür bekommt, ein Produkt zu bewerben.
Bekommt man ein Produkt zur Verfügung gestellt, gilt diese Kennzeichnung genauso.
Soweit ist es eigentlich klar. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass jeder, der sonst einen privaten Account in den sozialen Netzwerken hat, diesen privaten Status verliert, sobald er einmal eine Kooperation eingegangen ist. D.h. auch Probenähen, Produkttests, Stoffe, die einem zur Verfügung gestellt werden, usw. sind dann eine kommerzielle Tätigkeit und ab dem Zeitpunkt muss jeder Beitrag gekennzeichnet werden, auch wenn etwas Selbstbezahltes und Selbstgekauftes gezeigt wird. Mit nur einer einzigen Kooperation kann man also seinen Account “verunreinigen” und die Grenze von Privat zu Kommerziell überschreiten und muss alle Beiträge entsprechend markieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird es vom Gericht so gesehen, dass ich mit weiteren Postings versuche, mehr Kooperationen an Land zu ziehen.
3. Warum müssen größere Unternehmen ihre Beiträge nicht kennzeichnen?
Bei größeren Unternehmen wie z.B. Verlagen, Modehäusern usw. ist bereits offensichtlich, dass es sich um einen kommerziellen Account handelt. Auch Online Shops brauchen nicht zu kennzeichnen, soweit ich es verstanden habe. Hat aber ein Betreiber des Onlineshops zusätzlich einen privaten Account und bewirbt dort die eigenen Produkte, muss auch hier wieder die Werbung gekennzeichnet werden.
4. Warum müssen Verlinkungen und Tags von Orten und Personen mit Werbung gekennzeichnet werden?
Laut aktuellem Urteil wird das Vertaggen und Verlinken von Orten oder Personen als Werbung angesehen. Dabei ist es egal, ob es sich z.B. um einen Freund, ein Lieblingscafé, Schnittersteller oder Hotel handelt. Auch hier gilt wieder: Hat einmal eine Kooperation mit irgendjemanden bestanden, sieht das Gericht es so, dass durch die Verlinkung von o.g. Beispielen eine geschäftliche Partnerschaft angestrebt wird. Ob das jetzt für alle Accounts gilt oder in Einzelfällen nochmal unterschieden wird, ist z. Zt. nicht bekannt. Es wird aber zur Vorsicht geraten und erstmal alles zu markieren, weil es sich subjektiv um Werbung handelt, d.h. alle Verlinkungen und Tags, ob privat oder geschäftlich werden momentan im Zweifel als kommerzielle Kooperationen angesehen, auch wenn keinerlei geschäftlich Beziehung besteht.
5. Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich alle Tags und Verlinkungen rausnehme und z.B. Personen oder Orte nur so nenne?
Darüber herrscht leider noch keine Klarheit. Selbst der Rechtsanwalt war im Interview unsicher. Will man ganz sicher gehen, sollte es als Werbung gekennzeichnet werden. Mir persönlich und einigen anderen ist es passiert, dass die getaggten Personen bei Instagram nicht damit einverstanden waren, dass sie jetzt als eine Kooperation mit Werbekennzeichnung erscheinen, wo keinerlei geschäftliche Beziehung bestand. Da muss man im Einzelfall überlegen, ob man die betroffene Person ganz herausnimmt oder eventuell einfach den Tag. Aber das ist – wie gesagt – noch unsicheres Terrain.
Ähnlich unsicher ist die Lage, wenn ich z.B. auf einem Foto ein Kleidungsstück trage, auf dem ein Logo vom Hersteller ist oder einen Softdrink hinter mir stehen habe. Da kommt es letztlich drauf an, wie das fragliche Produkt platziert wird. Ganz sicher geht man mit Werbekennzeichnung.
6. Reicht es, wenn ich in meinem Profil “Dauerwerbung” oder ähnliches angebe?
Leider nein. Aber es schadet auch nichts. Es geht um die einzelnen Posts. Und wenn ich z.B. bei Instagram einen Post sehe, sehe ich nicht automatisch das Profil. Darum muss die Kennzeichnung bei jedem Post stehen.
7. Muss ich rückwirkend alle Posts mit “Werbung” kennzeichnen?
Ähnlich einer Dauerschleife gilt auch hier: Wer sicher gehen will, sollte alle Posts rückwirkend mit Werbung kennzeichnen. Je nachdem wie lange man bereits dabei ist, wird viel Arbeit anfallen. Dabei sollte man in einigen Sozialen Medien darauf achten, dass man nicht zu viel auf einmal macht, weil das zu kurzzeitigen Sperrung führen könnte. Ein kleiner Tipp für User von Smartphones: Nutzt die Tastenkürzel. Das ist sehr hilfreich.
8. Welche Form von Werbekennzeichnung kann ich verwenden?
Viele von uns haben keine geschäftliche Kooperation in dem Sinne, dass sie für das Präsentieren von Produkten Geld bekommen. Zur Verfügung gestellte Stoffe und Probenähergebnisse sind da schon eher möglich. Wer jetzt allerdings alles selbst gekauft hat und die Bezugsquellen nennen möchte, hat die Möglichkeit [unbezahlte Werbung] oder [unbeauftragte Werbung] zu schreiben. Auch [Werbung durch Angabe von Bezugsquellen] ist möglich.
9. Kann ich die Markierung einfach mit #Werbung in der Hashtag Wolke machen?
Leider nein. Die Werbekennzeichnung muss am Anfang des Posts stehen. Auch in den Stories bei Instagram oder Facebook muss die Werbekennzeichnung deutlich sichtbar sein. Es reicht nicht, die Kennzeichnung in ganz kleiner Schrift an den Rand zu platzieren. Und ganz wichtig: Diese Kennzeichnungspflicht besteht für alle Social Media Kanäle – Instagram, Facebook, Blogs, Pinterest usw.
10. Wie kann man sich gegen diese Kennzeichnung wehren?
Als einzelner Blogger wird man wahrscheinlich erstmal keine Möglichkeit haben. Es kursieren bereits Ideen, sich zusammenzuschließen, um abgemahnte Blogger finanziell zu unterstützen. Auch ist es sicherlich nicht verkehrt, eine Gegenstimmung zu erzeugen. In Form einer Lobby oder eines Vereins gäbe es die Möglichkeit, so der Rechtsanwalt, z.B. eine Studie in Auftrag zu geben, um herauszufinden, wie es wirkt, wenn jeder alles mit Werbung kennzeichnet. Aber in die laufenden Verfahren kann man nicht eingreifen.
Sollte bei aller Vorsicht dennoch eine Abmahnung im Briefkasten stecken, rät der Anwalt, sich Hilfe bei einem Anwalt zu suchen. Denn mit der Abmahnung erhält man eine Unterlassungserklärung, die rechtlich bindend ist und bei Verstößen hohe Geldstrafen nach sich zieht.
Mein persönliches Fazit
Nachdem sich die Aufregung um die DSGVO gerade etwas legte, steht hier wieder ein Hindernisklotz im Bloggerleben. Viele Blogger haben sich schon zurückgezogen, Seiten wurden geschlossen und mancher Account gelöscht. Ich habe für diesen Schritt verständnis, finde es aber weiterhin schade. Meine Hoffnung besteht darin, dass wir uns alle daran gewöhnen werden, dass überall Werbung steht und es irgendwann nicht mehr wahrnehmen. Vielleicht gibt es aber auch ein neues Urteil, dass diesen Kennzeichnungswahn aufhebt oder zumindest einschränkt. Ich blogge noch nicht sehr lang und verdiene damit kein Geld. Wenn man bei mir das Wort “Werbung” sieht, dann nur, weil ich es schreiben muss. Die einzigen Vorteile aus meiner Bloggertätigkeit waren die Teilnahme an diversen Probenähen, und das mir Schnitte und Stoffe hier und da zur Verfügung gestellt wurden. Wenn ich den Geldwert mal grob zusammenrechne, dann komme ich nicht mal annähernd auf 100€ seit ich blogge. Andererseits: Wenn uns eh unterstellt wird, wir wollen neue Kooperationen und haben kommerzielle Absichten, dann kann man ja jetzt fröhlich in die Richtung gehen: Werbung steht ja eh drüber.
Ihr werdet bei mir weiterhin Verlinkungen zu Bezugsquellen finden. Und ich werde weiterhin in meinen Posts darauf hinweisen, wenn es sich um ein Probenähergebnis oder Designnähen gehandelt hat.
Die Fotos zur Auflockerung des rechtlichen Textes bekommt Ihr natürlich auch noch erklärt. Bei so vielen Fakten verzichte ich diesmal allerdings auf meinen üblichen Absatz, der hier sonst an dieser Stelle käme.
Es handelt sich hierbei um einen langen Kimonomantel aus cremefarbener Spitze. Im Urlaub sah ich eine Frau, die einen ähnlichen Kimono trug und wußte sofort, so einen will ich auch. Damit war das Projekt geboren und letzte Woche umgesetzt worden. Nun würde ich Euch wahnsinnig gern schreiben, wo ich den Stoff gekauft habe, aber ich erinnere mich gerade nicht und die Rechnung ist nicht hier. Ich weiß lediglich, dass ich ihn bei Dawanda gefunden habe. Aber die Auswahl an Spitze wird immer größer. Mir war übrigens wichtig, dass ich eine Bogenkante am Saum habe. Als ich den Stoff auspackte war ich erstmal ganz enttäuscht, denn an den Webkanten war überall Netzstoff. Nach einem halben Tag habe ich dann aber doch erkannt, dass die Bogenkante da ist, wenn ich den Netzstoff einfach wegschneide. Yeah! Ich bin sicher, viele von Euch wussten das.
Der Schnitt kommt aus der Zeitschrift Fashion Style 7/2017 und wurde von mir noch etwas modifiziert.
Und die Häkelborte fand ich in der Textilabteilung eines Möbelhauses.
Zum Abschluß nochmals der Hinweis zum Interview bei Blogst. Wenn Ihr es Euch anhört werdet Ihr vielleicht denken, dass ich nicht alles richtig wiedergegeben habe. Ich wollte hier lediglich eine kurze Zusammenfassung machen ohne über rechtliche Kenntnisse zu verfügen.
Verlinkt mit Sewlala, Du für Dich am Donnerstag und Women on Fire
[…] Unglaublich, oder? Falls ihr auch grad aus allen Wolken fällt und nur „Bahnhof“ versteht, dann schaut euch einfach in Ruhe das Video an und bildet eure eigene Meinung dazu. Eine schöne Zusammenfassung der einzelnen Punkte aus dem Interview, findest du z.B. auch bei Julia von DerDieDasPunkt. […]
Vielen Dank für die Zusammenfassung der Punkte. Dein Spitzenmantel ist ein Träumchen. LG Julia
Das freut mich! Ich danke Dir. ☀️
Danke für deinen tollen Post zu dem Thema!
Der Kimonomantel steht dir sehr gut. LG
Das freut mich, dass der Beitrag ein wenig hilft. 😘
Vielen lieben Dank für deine Zusammenfassung,
ich begebe mich noch mal auf die Suche nach dem Video, aber bis hierher bestätigt sich mein Eindruck zu diesem Wahnsinn…
GlG und viel Spaß mit dem Kimono – der sieht Klasse aus 💖
Grit
Du glaubst gar nicht, wie oft ich beim Schreiben ungläubig mit dem Kopf geschüttelt habe… Danke für Deine Worte zum Kimono 💖
Hallo du LIebe, ganz lieben Dank für die Zusammenfassung. Dein Kimono find ich ebenso genial. Tolle Idee…!!! Glg Tanja
Vielen Dank, Tanja 😘
[…] bin eigentlich ein wenig schreibfaul, weil mein anderer Post zum Thema Werbekennzeichnung sehr textintensiv […]
Hi Julia, toll dass du dir die Mühe gemacht hast, das zusammen zu fassen! Liebe Grüße Melanie
Gerne, Melanie. Erstaunlichweise ist mir beim Schreiben noch Einiges deutlicher geworden. Es ist schon sehr verwirrend und schade.
Liebe Grüße 😘
Liebe Julia,
Vielen Dank für deinen Artikel. Ich bin (milde ausgedrückt) saugenervt von dem Thema.
Große Unternehmen müssen das nicht? Weil da wird dem Leser Verstand vorausgesetzt. Und unseren Lesern nicht? Es ist alles so absurd…mir tun schon meine Augen weh vom vielen Augen rollen 🙂
Deine Bilder sind sehr schön. Du strahlst einfach Lebensfreude aus.
Viele Grüße
Britta
Liebe Britta, ich habe mehrfach beim Schreiben die Augen gerollt. Zudem anderen Blogger aus anderen Ländern diese Pflicht nicht auferliegt. Im Grunde ist das in der „global world“ eine Nachteil für uns. Ja, wir werden wie dumme User behandelt. Das allein ist schon diskriminierend. Aber die Lebensfreude lasse ich mir dadurch nicht nehmen. Ganz lieben Dank für Deinen Kommentar.
Liebe Grüße zurück 💖
Liebe Julia,
vielen Dank für die Infos, die Du sehr gut zusammen gefasst hast. Mich beschleicht so langsam das Gefühl, dass es immer verrückter wird. Nach der DSGVO jetzt die Werbung, und so viel ich gehört habe so da ja noch einiges kommen.
Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.
Viele liebe Grüße
Wolfgang
Es ist wirklich nervig und ich hoffe sehr, dass bei allen Steinen, die man uns in den Weg legt, alle dabeibleiben und ihre schönen, mit viel Liebe, Herzblut und Arbeit gestalteten Seiten nicht schliessen.
Vielen Dank für Deine Rückmeldung und Deinen Kommentar 😊🌺
[…] derdiedas findet ihr einen interessanten Beitrag über die Kennzeichnung von Werbung in […]