10 Tipps zur Werbekennzeichnung

Unbeauftragte Werbung

Bei diesem Beitrag übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts.

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Alle Informationen habe ich aus dem Interview zu diesem Thema von Blogst mit einem Anwalt. Dieses Interview ist auf dem Account von Blogst bei Instagram im eigenen IGTV Channel zu sehen.

Dennoch habe ich versucht, die wichtigsten Punkte dieses Interviews hier aufzuschreiben. Und ich betone nochmals, dass ich keine Rechtsanwältin bin und lediglich alles so zusammengefasst habe, wie ich es verstanden habe.

1. Hintergrund des Gesetzes

Das LG Berlin gab einer Klage des Verband sozialer Wettbewerber e.V.(VSW e.V.) gegen eine Instagramerin statt. Im Netz gibt es dazu reichlich Artikel falls Euch der Fall nicht geläufig ist. Laut Wettbewerbsrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb muss Werbung und kommerzielle Tätigkeit grundsätzlich erkennbar sein.

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2. Ab wann übt man eine kommerzielle Tätigkeit aus und muss seine Beiträge dementsprechend kennzeichnen?

Erstmal gilt es ganz klar für jeden, der eine kostenpflichtige Kooperation eingeht und Geld dafür bekommt, ein Produkt zu bewerben.

Bekommt man ein Produkt zur Verfügung gestellt, gilt diese Kennzeichnung genauso.

Soweit ist es eigentlich klar. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass jeder, der sonst einen privaten Account in den sozialen Netzwerken hat, diesen privaten Status verliert, sobald er einmal eine Kooperation eingegangen ist. D.h. auch Probenähen, Produkttests, Stoffe, die einem zur Verfügung gestellt werden, usw. sind dann eine kommerzielle Tätigkeit und ab dem Zeitpunkt muss jeder Beitrag gekennzeichnet werden, auch wenn etwas Selbstbezahltes und Selbstgekauftes gezeigt wird. Mit nur einer einzigen Kooperation kann man also seinen Account „verunreinigen“ und die Grenze von Privat zu Kommerziell überschreiten und muss alle Beiträge entsprechend markieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird es vom Gericht so gesehen, dass ich mit weiteren Postings versuche, mehr Kooperationen an Land zu ziehen.

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3. Warum müssen größere Unternehmen ihre Beiträge nicht kennzeichnen?

Bei größeren Unternehmen wie z.B. Verlagen, Modehäusern usw. ist bereits offensichtlich, dass es sich um einen kommerziellen Account handelt. Auch Online Shops brauchen nicht zu kennzeichnen, soweit ich es verstanden habe. Hat aber ein Betreiber des Onlineshops zusätzlich einen privaten Account und bewirbt dort die eigenen Produkte, muss auch hier wieder die Werbung gekennzeichnet werden.

4. Warum müssen Verlinkungen und Tags von Orten und Personen mit Werbung gekennzeichnet werden?

Laut aktuellem Urteil wird das Vertaggen und Verlinken von Orten oder Personen als Werbung angesehen. Dabei ist es egal, ob es sich z.B. um einen Freund, ein Lieblingscafé, Schnittersteller oder Hotel handelt. Auch hier gilt wieder: Hat einmal eine Kooperation mit irgendjemanden bestanden, sieht das Gericht es so, dass durch die Verlinkung von o.g. Beispielen eine geschäftliche Partnerschaft angestrebt wird. Ob das jetzt für alle Accounts gilt oder in Einzelfällen nochmal unterschieden wird, ist z. Zt. nicht bekannt. Es wird aber zur Vorsicht geraten und erstmal alles zu markieren, weil es sich subjektiv um Werbung handelt, d.h. alle Verlinkungen und Tags, ob privat oder geschäftlich werden momentan im Zweifel als kommerzielle Kooperationen angesehen, auch wenn keinerlei geschäftlich Beziehung besteht.

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